Authorized Economic Operator oder Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Der Authorized Economic Operator (kurz AEO) – auf Deutsch der „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ – ist eine Bewilligung, die eine Art Qualitätsmanagementsystem im Außenhandel darstellt. Mit Erhalt der Bewilligung wird ein AEO-Zertifikat mit einer Registriernummer ausgestellt.

Formen der AEO-Bewilligung

Es gibt drei Formen der AEO-Bewilligung:

  • AEOC – “C” steht für Customs (Zoll)
  • AEOS – „S“ steht für Safety oder Security (Sicherheit)
  • AEOF – “F” steht für Full und heißt korrekt „Kombinierte Bewilligung“; kombiniert aus „C“ und „S“.

Über die AEO-Datenbank kann mithilfe des Firmennamens geprüft werden, ob ein Lieferant, Kunde oder Geschäftspartner eine AEO-Bewilligung führt.

Wann macht es generell Sinn, den AEO zu beantragen?

In der Regel fordern Kunden ihre Lieferanten aufgrund ihres eigenen AEO-Sicherheitskonzepts auf, durch eine eigene Bewilligung daran teilzunehmen.

Wann macht es Sinn, den AEOC zu beantragen?

Insbesondere bei vielen oder sensiblen Ein- oder Ausfuhren dient der AEOC dazu, die Beschaurate zu senken. Ein weiterer Grund ist die Möglichkeit, nationale Zollbewilligungen auf transnationale (EU-weite) Zollbewilligungen auszuweiten, z. B. auf „Zentrale Bewilligungen“.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass bei einigen Zollbewilligungen Teile der AEO-Fragekataloge bereits im Vorfeld ausgefüllt werden müssen. Daher ist der AEOC mit etwas mehr Aufwand verbunden, jedoch empfehlenswert.

Wann macht es Sinn, den AEOS zu beantragen?

Die Beantragung des AEOS macht in der Regel Sinn, wenn das Geschäftspartnerland mit der EU deren Zertifizierungen oder Bewilligungen für sichere Lieferketten anerkannt hat (ratifiziert hat) und beide Vertragspartner in ihrem Land die Sicherheitszertifikate bzw. -bewilligungen führen.

Damit werden die Durchsatzzeiten bei Einfuhr und Ausfuhr deutlich erhöht. Da in den meisten Ländern außerhalb der EU Dienstleistungen der Zollbehörden kostenpflichtig sind und Lagerungen in Zolllägern (Bounded Warehouses) häufig sehr hohe Kosten verursachen, ist eine schnelle Freigabe ohne Zollbeschau und Lagerung ein nicht unerheblicher Vorteil.

Wie ist der Weg zur AEO-Bewilligung / dem AEO-Zertifikat?

Je nach Antragsstellung („C“, „S“ oder kombiniert) sind die erforderlichen Fragenkataloge auszufüllen. Die Fragenkataloge sind hier zu finden:

In den Fragenkatalogen werden Themen behandelt wie Organisation, Daten-, Prozess- und Nachweissicherheit, Fallzahlen und Verantwortlichkeiten.

Es gibt auch Fragen, die nur beantwortet werden müssen, wenn bestimmte Prozesse im Unternehmen relevant sind – z. B. zum Präferenzsystem oder zu besonderen Verfahren.

Nach dem Ausfüllen des Fragenkatalogs und der Erstellung der Anhänge muss der Antrag gestellt werden. Der Antrag wird über das Zoll-Portal digital eingereicht.

Bei Unternehmen mit mehreren Standorten muss der Antrag an das für den Hauptstandort zuständige Hauptzollamt gestellt werden (in der Regel der Ort der Hauptbuchhaltung). Sind mehrere Standorte involviert, koordiniert das Hauptzollamt die Beurteilung und Vor-Ort-Besuche gemeinsam mit den zuständigen Ämtern – auch bei EU-Standorten außerhalb Deutschlands.

Mit wie viel Zeit ist zu rechnen?

Wenn alle Daten zur Beantwortung der Fragenkataloge vorliegen, sind diese in etwa drei Tagen abgabebereit. Die Antragsstellung im Zoll-Portal dauert rund 20 Minuten.

Die Bearbeitungszeit durch das Hauptzollamt kann bis zu 120 Tage dauern, beträgt im Schnitt aber etwa 60 Tage. Insgesamt liegt die gesamte Prozessdauer – inklusive Datenerhebung und Abstimmung – bei etwa sechs Monaten.

Gibt es eine Alternative?

Ja, es ist möglich, als Lieferant für AEO-Kunden eine AEO-Sicherheitserklärung abzugeben. Für die meisten AEO-Zertifikat-Inhaber ist das ausreichend.

Wer kann bei der Beantragung unterstützen?

In Deutschland unterstützen Sie gerne die Beraterinnen und Berater der Zollcon GmbH unter kundenbetreuung@zollcon.de.
In Spanien steht Ihnen die Aduacon SL zur Seite unter administracion@aduacon.es.