EUDR: EU-Entwaldungsverordnung
EUDR
Ihr Leitfaden zur Entwaldungsverordnung
Ab dem 30. Dezember 2025 tritt die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) verbindlich in Kraft – und betrifft rund 370.000 Unternehmen in der EU.
EUDR soll sicher stellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur globalen Entwaldung beitragen.
Die Zollcon unterstützt Sie mit fundiertem Fachwissen, praxisorientierter Beratung und digitalen Lösungen bei der Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten – effizient, rechtssicher und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt.
Erfahren Sie mehr zu EUDR und der Bedeutung für Ihr Unternehmen
Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen vor große Herausforderungen – und Chancen. Unser Whitepaper erklärt kompakt und praxisnah, worauf es jetzt ankommt:
✓ Was ist die EUDR?
✓ Länder-Benchmarking und Risikobewertung
✓ Anforderungen an die Konformitätserklärung und Geolokalisierungsdaten
✓ Sorgfaltserklärung Schritt für Schritt
✓ SWOT-Analyse: Risiken und Potenziale für Ihr Unternehmen
Erfahren Sie, wie Sie die EUDR-Anforderungen effizient umsetzen – und Ihre Lieferkette zukunftssicher gestalten.


Alles aus einer Hand: Von der Analyse bis zur sicheren Umsetzung der EUDR
Die Zollcon bietet Ihnen eine ganzheitliche Unterstützung zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – praxisnah, rechtssicher und effizient.
Wir begleiten Ihr Unternehmen von der strategischen Analyse Ihrer Lieferketten und Beschaffungsprozesse bis hin zur technischen und organisatorischen Umsetzung der neuen EUDR-Pflichten. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Außenhandel und einem klar strukturierten Beratungsansatz.
Unsere EUDR-Checkliste:
Mit der Zollcon EUDR-Checkliste erhalten Sie ein kompaktes Werkzeug zur systematischen Vorbereitung auf die neuen Anforderungen – inklusive eines 30-minütigen Beratungsgesprächs mit unseren Expertinnen und Experten.
So schaffen Sie die Grundlage für:
✓ Rechtssichere Lieferketten
✓ Effiziente Prozessabläufe
✓ Nachhaltige und zukunftsfähige Unternehmensstrukturen
Zollcon – Ihr Partner für eine sichere und digitale Umsetzung der EUDR.
We simplify complexity.
Individuelle EUDR-Beratung – maßgeschneidert für Ihr Unternehmen
Unsere Experten begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung der EUDR. Von der Bedarfsanalyse über Geolokalisierungsdaten bis zur finalen Sorgfaltserklärung – wir entwickeln gemeinsam Ihre individuelle EUDR-Strategie.
We simplify complexity for you!
-Unser Expertenteam
Hinter der Zollcon stehen erfahrene Expertinnen und Experten aus den
Bereichen Zoll, Außenwirtschaft und Nachhaltigkeit.
Unser interdisziplinäres Team verbindet praxisorientierte Beratung mit
technologischem Know-how, um Sie zielgerichtet bei der Umsetzung der
EUDR-Anforderungen zu unterstützen – kompetent, lösungsorientiert und
partnerschaftlich.
Was ist EUDR?
European Union Deforestation Regulation (kurz EUDR) geht aus der Verordnung (EU) 2023/1115 vom 31.05.2023 hervor. Umgangssprachlich wird die Verordnung auch als Entwaldungsgesetz bezeichnet. Ziel der EUDR ist es, Zerstörung der Wälder, um die biologische Artenvielfalt zu schützen, den Klimawandel zu verlangsamen und anderen dringenden Umweltproblemen entgegenzuwirken. Hierzu nimmt die Verordnung für die Entwaldung relevante Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Ölpalme) sowie deren Erzeugnisse in den Fokus.
➤ Welche Bedeutung hat das Länder-Benchmarking?
Die Europäische Kommission hat eine Liste veröffentlicht, in der das Entwaldungsrisiko in Ländern eingeschätzt und bewertet wurde. Anschließend wurden die Länder einer niedrigen, mittleren oder hohen Risikokategorie zugeteilt. Je nach dem welcher Risikogruppe das jeweilige Herkunftsland angehört, wirkt sich das Ergebnis auf Ihre Sorgfaltspflichten aus.
➤ Wann ist eine Konformitätserklärung hilfreich?
Nicht jede Ware, die von Anhang I erfasst wird, fällt in den Anwendungsbereich von EUDR. Nur natürliche Rohstoffe sind von der Entwaldungsverordnung betroffen. Um eine synthetische Erzeugung nachzuweisen, benötigen Sie von Ihren Lieferanten eine Konformitätserklärung. Im Idealfall verpflichten Sie Ihre Lieferanten zur Erklärung in Ihrem Lieferantenvertrag. Für Formulierungsvorlagen sprechen Sie uns gerne an.
➤ Wie erfasse ich Geolokalisierungsdaten?
Die Sorgfaltserklärung wird digital über die EUDR-Plattform eingereicht. Die Geolokalisierungspunkte werden einzeln aufgeführt und ergeben in Summe die genaue Lokalität Erzeugungsstätte, in der die Erzeugung des relevanten Rohstoffs stattgefunden hat. Unten aufgeführt ein Beispiel:

➤ Welche Waren sind von der EUDR betroffen?
Die Verordnung (EU) 2023/1115 vom 31.05.2023, umgangssprachlich auch Entwaldungsverordnung oder kurz EUDR genannt, verpflichtet Marktteilnehmer, für relevante Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Ölpalme) Sorgfaltserklärungen abzugeben.
Als relevante Rohstoffe bzw. Erzeugnisse identifiziert EUDR aktuell folgende Waren.
Die folgende Liste stellt keine abschließende Aufzählung der relevanten Waren dar, entscheidend ist die Eintarifierung über den HS-Code
➔ Lebendige Rinder – 010221, 010229
➔ Fleisch, frisch oder gekühlt – ex 0201
➔ Fleisch, gekühlt – ex 0202
➔ Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt – ex 020610
➔ Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse OHNE Zungen und Lebern, gefroren – ex 020629
➔ Genießbare Lebern, gefroren – ex 020622
➔ Sonstiges Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht – ex 160250
➔ Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, JEDOCH weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten – ex 4101
➔ Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern, enthaart, auch gespalten, aber NICHT zugerichtet – ex 4104
➔ Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern, enthaart, auch gespalten, mit AUSNAHME von Leder unter Position 4114 – ex 4107
➔ Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet – 1801
➔ Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall – 1802
➔ Kakaomasse, auch entfettet – 1803
➔ Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl – 1804
➔ Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln – 1805
➔ Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittel-zubereitungen – 1806
➔ Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt – 0901
➔ Palmnüsse und Palmkerne – 120710
➔ Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, JEDOCH NICHT chemisch modifiziert – 1511
➔ Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, roh, auch raffiniert, JEDOCH NICHT chemisch modifiziert – 151321
➔ Palmkernöl und Babassuöl und deren Fraktionen, auch raffiniert, JEDOCH chemisch unmodifiziert (ausgenommen rohe Öle) – 151329
➔ Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Fetten und Ölen aus Palmnüssen oder Palmkernen, auch
gemahlen oder in Form von Pellets – 230660
➔ Glycerin mit einer Reinheit von mindestens 95 % (berechnet anhand des Gewichts des trockenen Erzeugnisses) – ex 290545
➔ Palmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und Ester – 291570
➔ Carbonsäuren, gesättigt, acyclisch, einbasisch, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, (AUSGENOMMEN Ameisensäure, Essigsäure, Mono-, Di- oder Trichloressigsäure, Propionsäure, Butansäuren, Pentansäuren, Palmitinsäure,Stearinsäure, ihre Salze und Ester, Essig- säureanhydrid) – 291590
➔ Stearinsäure, technische – 382311
➔ Ölsäure, technische – 382312
➔ Technische einbasisch Fettsäuren, saure Öle aus der Raffination (AUSGENOMMEN Stearinsäure, Ölsäure und Tallölfettsäuren) – 382319
➔ Technische Fettalkohole – 382370
➔ Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen – 4001
➔ Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen – ex 4005
➔ Andere Formen (z. B. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile) und Waren (z. B. Scheiben, Ringe), aus nicht vulkanisiertem Kautschuk – ex 4006
➔ Fäden und Schnüre aus vulkanisiertem Kautschuk – ex 4007
➔ Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile aus Weichkautschuk – ex 4008
➔ Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk – ex 4010
➔ Luftreifen aus Kautschuk, neu – ex 4011
➔ Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder
aus Kautschuk – ex 4012
➔ Luftschläuche aus Kautschuk – ex 4013
➔ Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe. Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke aus Weichkautschuk – ex 4015
➔ sonstige Waren aus Weichkautschuk, a. n. g. in Kapitel 40 – ex 4016
-
- Waren aus Zellkautschuk
- Bodenbeläge und Matten (Ausnahmen beachten!)
- Radiergummi
- Dichtungen
- Boots- oder Dockfender, auch aufblasbar
- Luftmatratzen u.ä. (Ausnahmen beachten!)
- Elastische Armbänder, Tabakbeutel, Stempelziffern
- Gummistopfen
- Pumpenrotoren und Modelle
- Kautschukteile für Melkmaschinen
- Zapfen, Hähne, Ventile u.ä.
- Andere Waren zu technischen Zwecken (individuell prüfen!)
- Schwingungsdämpfer aus Kautschuk, Schmutzfänger und Pedalüberzüge für Kraftfahrzeuge, Bremsblöcke, Schmutzfänger und Pedalblöcke für Fahrräder sowie andere Teile und Zubehör für Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (individuell prüfen!)
- Platten, Blätter und Streifen, in andere als rechteckige Form geschnitten, sowie Waren, die von Pos. 4008 ausgenommen sind, weil sie gefräst, gedreht, zusammengeklebt oder -genäht oder in anderer Weise bearbeitet sind Pflaster zum Reparieren von Luftschläuchen
- Gummihammer
- Kleine Saughaken, Tischmatten, Stöpsel und Kolben für Ausgüsse, Füße für Möbelbeine aus Kautschuk und andere Haushaltsartikel (Ausnahmen beachten!)
➔ Hartkautschuk (z. B. Ebonit) in allen Formen, einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus Hartkautschuk – ex 4017
➔ Sojabohnen, auch geschrotet – ex 1201
➔ Mehl von Sojabohnen – ex 120810
➔ Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, JEDOCH nicht chemisch modifiziert – ex 1507
➔ Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellet – ex 2304
➔ Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst – ex 4401
➔ Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst – ex 4402
➔ Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet – ex 4403
➔ Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, JEDOCH weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen – ex 4404
➔ Holzwolle; Holzmehl – ex 4405
➔ Bahnschwellen aus Holz – ex 4406
➔ Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm – ex 4407
➔ Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches
Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger – ex 4408
➔ Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet),
auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden – ex 4409
➔ Spanplatten, „oriented strand board“-Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. „waferboard“-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt – ex 4410
➔ Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt – ex 4411
➔ Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz – ex 4412
➔ verdichtetes Holz in Blöcken, Platten, Brettern oder Profilen – ex 4413
➔ Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen – ex 4414
➔ Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz (OHNE Verpackungsmaterial, das ausschließlich als Verpackungsmaterial zum Stützen, zum Schutz oder zum Tragen eines anderen in Verkehr gebrachten Erzeugnisses verwendet wird.) – ex 4415
➔ Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Fassstäbe – ex 4416
➔ Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz – ex 4417
Darüber hinaus hat der Marktteilnehmer Name und Anschrift sowie seine Registrierungs- und Identifikationsnummer (EORI-Nummer) mitzuteilen. Ferner sind der Code des Harmonisierten Systems (HS-Code), Freitextbeschreibung, einschließlich der Handelsbezeichnung sowie wissenschaftlichen Bezeichnung, und die Menge des relevanten Erzeugnisses enthalten sein. Der Marktteilnehmer hat die Geolokalisierungsdaten aller Grundstücke anzugeben, auf denen die relevanten Rohstoffe erzeugt wurden. Das gilt auch dann, wenn derselbe Rohstoff auf unterschiedlichen Grundstücken erzeugt wurde. Bei Erzeugnissen von Rindern bzw. mit Hilfe von Rindern hergestellte Waren und relevante Erzeugnisse, die mit relevanten Erzeugnissen gefüttert wurden, ist die Geolokalisierung aller Betriebe, in denen die Rinder gehalten wurden, erforderlich. Sollte sich ein Marktteilnehmer auf eine bereits bestehende Sorgfaltserklärung berufen, ist die jeweilige Referenznummer anzugeben.
„Durch Übermittlung dieser Sorgfaltserklärung bestätigt der Marktteilnehmer, dass er die Sorgfaltspflicht gemäß der Verordnung (EU) 2023/1115 erfüllt hat, und dass kein oder lediglich ein vernachlässigbares Risiko dahingehend festgestellt wurde, dass die relevanten Erzeugnisse gegen Artikel 3 Buchstaben a oder b dieser Verordnung verstoßen.“
Grundsätzlich ist die Sorgfaltserklärung von der handelnden Person zu unterzeichnen. Die Unterschrift wird durch das EUDR-Informationssystem digital abgebildet.
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