Die Lieferantenerklärung

Die Lieferantenerklärung ist ein Präferenznachweis innerhalb der Europäischen Union. Die Lieferantenerklärungen sind durch den Unionszollkodex geregelt. Die Texte der Lieferantenerklärungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 festgelegt.


Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 auf EUR-Lex

Die Verordnung und damit auch die Texte sind in 23 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar.

Lieferantenerklärungen sind immer dann notwendig, wenn im Rahmen der Präferenzentstehung in der Europäischen Union oder zum Erhalt der Präferenzursprungseigenschaft der Nachweis erbracht werden soll, dass das Territorialitätsprinzip eingehalten wird.

Das Territorialitätsprinzip

Das Territorialitätsprinzip bedeutet, dass durchgehend nachgewiesen werden muss, dass die gesamte Wertschöpfungskette zur Entstehung der Präferenzursprungseigenschaft vollständig in der Europäischen Union stattgefunden hat.

Somit ist eine Lieferantenerklärung in einer der vorgesehenen Formen erforderlich, wenn ein Wechsel der Verfügungsgewalt stattfindet.

Generell ist die Ausstellung von Lieferantenerklärungen freiwillig und kann nur zivilrechtlich vertraglich verbindlich vereinbart werden.

Formen der Lieferantenerklärung

Die Lieferantenerklärung gibt es in vier Formen:

  • Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft (LE)
  • Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft (LLE)
  • Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
  • Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

Eine Lieferantenerklärung, freisprachlich auch Einzellieferantenerklärung genannt, wird für jede Warenbewegung ausgestellt. Sie kann auf einem eigenen Dokument oder direkt auf dem Lieferdokument, wie der Lieferrechnung oder dem Lieferschein, angedruckt werden.

Auf der Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft werden nur die Waren aufgeführt, die in der jeweiligen Lieferung präferenzberechtigt sind. Mit jeder neuen Lieferung muss eine neue Lieferantenerklärung ausgestellt werden, wenn die Präferenzursprungseigenschaft in der Europäischen Union erhalten und weitererklärt werden soll.

Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

Eine Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft wird für eine bestimmte Lieferperiode ausgestellt. Damit wird dem Empfänger mitgeteilt, dass die in der Erklärung aufgeführten Waren, sofern sie innerhalb dieser Periode geliefert werden, präferenzberechtigt sind.

Die Lieferperiode darf maximal 24 Monate umfassen. Kürzere Zeiträume sind zulässig; längere Zeiträume machen die Langzeit-Lieferantenerklärung ungültig.

Eine Langzeit-Lieferantenerklärung darf nicht auf einem Lieferdokument ausgestellt werden und darf keinen Bezug auf eine bestimmte Lieferung nehmen.

Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

Die Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft dokumentiert die Präferenzursprungseigenschaft pro Lieferung. Der Unterschied zur Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft liegt darin, dass der Anteil ohne Wertschöpfung in der Europäischen Union auf der Lieferantenerklärung angegeben wird.

Damit kann im Rahmen des Territorialitätsprinzips die Wertschöpfungskette innerhalb der Europäischen Union nachgewiesen werden, da der Lieferwert abzüglich der angegebenen Nicht-EU-Wertanteile den maßgeblichen Wertschöpfungsanteil ergibt.

Auch für externe Bearbeitungsschritte, sogenannte verlängerte Werkbänke, ist diese Lieferantenerklärung regelmäßig erforderlich.

Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

Die Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft ist die periodische Variante der Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft.

Abweichende Textvorgaben für Türkiye

Bitte beachten Sie, dass es abweichende Textvorgaben für Lieferantenerklärungen gibt, die für die Kumulierung mit Türkiye verwendet werden.

Beispiel einer Langzeit-Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungseigenschaft für TR:

Muster-LLE EU–Türkiye

Beratung und digitale Lösungen

Da das Thema Lieferantenerklärung äußerst komplex ist, bieten wir eine ausführliche Beratung an:

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