Die Abgangsstelle ist die Zollstelle, bei der ein Versandverfahren eröffnet wird und von der aus Waren unter Zollaufsicht in ein anderes Gebiet/Zollstelle befördert werden.

Rechtskontext

Versand/Transit sind EU-weit harmonisierte Verfahren; IT-Umsetzung erfolgt über NCTS (Union/Common Transit).

Praxis

Nutzung bei Beförderung von Nicht-Unionswaren zwischen Zollstellen/Lagern oder über Grenzen.

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