Bewilligung ist eine formelle, behördliche Entscheidung, die die Nutzung bestimmter Zollvereinfachungen oder besonderer Verfahren erlaubt (z. B. Veredelung, Verwahrungseinrichtungen, Zahlungsaufschub).

Rechtskontext

EU-Verfahren sind regelmäßig bewilligungspflichtig; Entscheidungen können über EU-Systeme/Portale verwaltet werden.

Praxis

Voraussetzung für rechtssichere Vereinfachungen und planbare Abgaben-/Sicherheitslogik.

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