Nacherhebung ist die nachträgliche Festsetzung/Erhebung von Abgaben, wenn sich nach Überlassung herausstellt, dass Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Rechtskontext

Im Kontext Zollschuldrecht und Kontroll-/Prüfungsbefugnisse; zollamtliche Überwachung als Sicherung der Abgabenerhebung.

Praxis

Häufig nach Betriebsprüfung, Wert-/Ursprungs-/Tarifierungsfehlern.

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