Nacherhebung ist die nachträgliche Festsetzung/Erhebung von Abgaben, wenn sich nach Überlassung herausstellt, dass Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
Rechtskontext
Im Kontext Zollschuldrecht und Kontroll-/Prüfungsbefugnisse; zollamtliche Überwachung als Sicherung der Abgabenerhebung.
Praxis
Häufig nach Betriebsprüfung, Wert-/Ursprungs-/Tarifierungsfehlern.