Transaktionswert ist die primäre Zollwertmethode: grundsätzlich der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die eingeführten Waren, ggf. angepasst um bestimmte Hinzurechnungen/Abzüge.
Rechtskontext
EU-Valuation-Guidance erklärt Anwendung und Abgrenzung und verweist auf UZK-Systematik.