Die Abgangsstelle ist die Zollstelle, bei der ein Versandverfahren eröffnet wird und von der aus Waren unter Zollaufsicht in ein anderes Gebiet/Zollstelle befördert werden.
Rechtskontext
Versand/Transit sind EU-weit harmonisierte Verfahren; IT-Umsetzung erfolgt über NCTS (Union/Common Transit).
Praxis
Nutzung bei Beförderung von Nicht-Unionswaren zwischen Zollstellen/Lagern oder über Grenzen.