Bewilligung ist eine formelle, behördliche Entscheidung, die die Nutzung bestimmter Zollvereinfachungen oder besonderer Verfahren erlaubt (z. B. Veredelung, Verwahrungseinrichtungen, Zahlungsaufschub).
Rechtskontext
EU-Verfahren sind regelmäßig bewilligungspflichtig; Entscheidungen können über EU-Systeme/Portale verwaltet werden.
Praxis
Voraussetzung für rechtssichere Vereinfachungen und planbare Abgaben-/Sicherheitslogik.