Kumulierung ist ein Mechanismus in Präferenzursprungsregeln, der Vormaterialien/Be- oder Verarbeitungen aus bestimmten Partnerländern so behandelt, als stammten sie aus dem Exportland, wodurch Präferenzursprung leichter erreicht werden kann.
Rechtskontext
Ursprungssysteme und Abkommensregeln werden in EU-Guidance erläutert.