Das Nachforschungsersuchen nach Artikel 796da ZK-DVO dient der nachträglichen Erledigung von Ausfuhrverfahren oder der Ungültigkeitserklärung von Ausfuhranmeldungen, wenn der Ausgang durch die Ausgangszollstelle nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist mit der Nachricht „Ausgangsbestätigung/Kontrollergebnis“ bestätigt wurde.