Zollabfertigung bezeichnet die Gesamtheit der behördlichen Schritte, mit denen Waren bei Ein- oder Ausfuhr zollrechtlich behandelt werden (z. B. Annahme einer Anmeldung, Kontrollen, Überlassung).

Rechtskontext

In der EU sind Grundregeln im UZK verankert; in Deutschland erfolgt die praktische Abwicklung u. a. über ATLAS und AES und definierte Verfahrensseiten.

Praxis

Standard bei Import/Export in Drittstaatenbezug.

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