Gestellung ist das Vorstellen/Bereitstellen von Waren (und ggf. Transportmitteln) bei der Zollstelle bzw. die Anzeige, dass Waren unter Zollaufsicht verfügbar sind.

Rechtskontext

Gestellung ist Kernelement des Grenz-/Einfuhrprozesses.

Praxis

Auslöser für Verwahrfristen, Kontrollmöglichkeiten, weitere Anmeldeschritte.

Zurück zum Zoll-Lexikon