Die Ausgangszollstelle ist die Zollstelle, bei der Waren das Zollgebiet der Union tatsächlich verlassen; sie ist zentral für die Bestätigung des Ausgangs und den Abschluss des Ausfuhrvorgangs.
Rechtskontext
Elektronische Formalitäten und Rolle der Exit-Abwicklung; nationaler zweistufiger Prozess.