Ausgleichszoll ist ein handelspolitischer Zusatzzoll, der eingeführt werden kann, um die schädigende Wirkung subventionierter Einfuhren auszugleichen.

Rechtskontext

EU-Grundverordnung definiert Voraussetzungen und Verfahren; Erhebung erfolgt bei der Einfuhr durch Zollbehörden.

Praxis

Nur für ausdrücklich erfasste Warenfälle; wirkt neben dem normalen Zoll.

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