Ausgleichszoll ist ein handelspolitischer Zusatzzoll, der eingeführt werden kann, um die schädigende Wirkung subventionierter Einfuhren auszugleichen.
Rechtskontext
EU-Grundverordnung definiert Voraussetzungen und Verfahren; Erhebung erfolgt bei der Einfuhr durch Zollbehörden.
Praxis
Nur für ausdrücklich erfasste Warenfälle; wirkt neben dem normalen Zoll.