Ausgleichszoll ist ein handelspolitischer Zusatzzoll, der eingeführt werden kann, um die schädigende Wirkung subventionierter Einfuhren auszugleichen. Rechtskontext EU-Grundverordnung definiert Voraussetzungen und Verfahren; Erhebung erfolgt bei der Einfuhr durch Zollbehörden. Praxis Nur für ausdrücklich erfasste Warenfälle; wirkt neben dem normalen Zoll. Verwandte BegriffeAntidumpingzollIntegrierter Zolltarif (TARIC)handelspolitische Mau00dfnahmen Zurück zum Zoll-Lexikon