Antidumpingzoll ist ein handelspolitischer Zusatzzoll, der eingeführt werden kann, um schädigendes Dumping (unter Normalwert verkaufte Einfuhren, i.d.R. auf Basis von staatlichen Subventionen) aus Nicht-EU-Ländern auszugleichen.
Rechtskontext
EU-Grundverordnung regelt Voraussetzungen, Verfahren und Erhebung; Zollbehörden ziehen die Abgabe bei betroffenen Einfuhren ein.
Praxis
Betrifft nur konkret festgelegte Waren/Importe, oft sektorspezifisch.