Antidumpingzoll ist ein handelspolitischer Zusatzzoll, der eingeführt werden kann, um schädigendes Dumping (unter Normalwert verkaufte Einfuhren, i.d.R. auf Basis von staatlichen Subventionen) aus Nicht-EU-Ländern auszugleichen.

Rechtskontext

EU-Grundverordnung regelt Voraussetzungen, Verfahren und Erhebung; Zollbehörden ziehen die Abgabe bei betroffenen Einfuhren ein.

Praxis

Betrifft nur konkret festgelegte Waren/Importe, oft sektorspezifisch.

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