Buchmäßige Erfassung beschreibt die zollrechtlich relevante Erfassung festgesetzter Abgabenbeträge in den Konten/IT-Systemen der Verwaltung als Schritt der Abgabenerhebung und -mitteilung.

Rechtskontext

Im Kontext von Zollschuld, Mitteilung/Notifikation und Erhebung im UZK-System.

Praxis

Relevant bei Nacherhebung, Korrektur, Zahlungsfristen und Zahlungsaufschubabläufen.

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