Buchmäßige Erfassung beschreibt die zollrechtlich relevante Erfassung festgesetzter Abgabenbeträge in den Konten/IT-Systemen der Verwaltung als Schritt der Abgabenerhebung und -mitteilung.
Rechtskontext
Im Kontext von Zollschuld, Mitteilung/Notifikation und Erhebung im UZK-System.
Praxis
Relevant bei Nacherhebung, Korrektur, Zahlungsfristen und Zahlungsaufschubabläufen.