Zahlungsaufschub erlaubt, fällige Einfuhrabgaben nicht sofort, sondern innerhalb festgelegter Fristen zu zahlen; in der Praxis geschieht dies oft über ein bewilligtes Aufschubkonto.

Rechtskontext

Zahlungsaufschub als Zahlungserleichterung; EU-Guidance verweist auf UZK-Regeln (u. a. 30-Tage-Zeitraum).

Praxis

Liquiditätssteuerung, Massenzollabfertigung; häufig in Kombination mit Sicherheitsleistung.

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