Der Gemeinsame Zolltarif umfasst die 10-stellige Nomenklatur und Zollsätze sowie weitere EU-Maßnahmen, die die Abgabenhöhe beeinflussen; er wird EU-weit einheitlich angewandt.

Rechtskontext

EU-Darstellungen definieren Zolltarif als Kombination aus Klassifikation und Zollsätzen.

Praxis

Grundlage für Regelzollsatz und viele Maßnahmen (Quoten, Aussetzungen, Handelsschutz).

Zurück zum Zoll-Lexikon