Ein Ursprungszeugnis ist ein (oft von Kammern ausgestellter) Nachweis zum (meist nichtpräferenziellen) Ursprung, der in bestimmten Ländern/Branchen als Handelsdokument verlangt wird.
Rechtskontext
Ursprungssystematik in EU-Ursprungsinformationen behandelt.
Praxis
Handelsanforderung, Akkreditivgeschäft, Sanktionen/Measures; ersetzt nicht automatisch Präferenznachweise.