Der UZK ist das zentrale EU-Zollgesetz, das allgemeine Vorschriften, Definitionen und Verfahren für den Warenverkehr über die Außengrenze und innerhalb zollrechtlicher Regime festlegt.

Rechtskontext

EU beschreibt Annahme (09.10.2013), Inkrafttreten (30.10.2013) und Anwendbarkeit (weitgehend ab 01.05.2016); konkrete Umsetzung über DA/IA.

Praxis

Referenzrahmen für nahezu jeden Zollbegriff.

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