Zahlungsaufschub erlaubt, fällige Einfuhrabgaben nicht sofort, sondern innerhalb festgelegter Fristen zu zahlen; in der Praxis geschieht dies oft über ein bewilligtes Aufschubkonto.
Rechtskontext
Zahlungsaufschub als Zahlungserleichterung; EU-Guidance verweist auf UZK-Regeln (u. a. 30-Tage-Zeitraum).
Praxis
Liquiditätssteuerung, Massenzollabfertigung; häufig in Kombination mit Sicherheitsleistung.