Wiederausfuhr ist die Ausfuhr von Nicht-Unionswaren aus dem Zollgebiet der Union (im Unterschied zur Ausfuhr von Unionswaren), oft als Beendigung eines Verwahrungs- oder besonderen Verfahrens.

Rechtskontext

EU-Exportdarstellung grenzt Re-Export für Nicht-Unionsware ausdrücklich ab.

Praxis

Beendigung von Verwahrung, Rücksendung an Lieferanten, Verfahrenserledigung.

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