Wiederausfuhr ist die Ausfuhr von Nicht-Unionswaren aus dem Zollgebiet der Union (im Unterschied zur Ausfuhr von Unionswaren), oft als Beendigung eines Verwahrungs- oder besonderen Verfahrens.
Rechtskontext
EU-Exportdarstellung grenzt Re-Export für Nicht-Unionsware ausdrücklich ab.
Praxis
Beendigung von Verwahrung, Rücksendung an Lieferanten, Verfahrenserledigung.