Zolllager ist ein Lagerverfahren, das die Lagerung von Nicht-Unionswaren unter Zollaufsicht ermöglicht, ohne dass Einfuhrabgaben sofort fällig werden; Abgaben entstehen regelmäßig erst bei Überführung in den freien Verkehr oder anderes Verfahren.

Rechtskontext

EU-Storage-Seite erklärt die Logik des Endes der Lagerung und anschließende Abgabenfälligkeit; oft bewilligungspflichtig.

Praxis

Supply-Chain-Puffer, Re-Export, Value-Added-Services.

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