Zollabfertigung bezeichnet die Gesamtheit der behördlichen Schritte, mit denen Waren bei Ein- oder Ausfuhr zollrechtlich behandelt werden (z. B. Annahme einer Anmeldung, Kontrollen, Überlassung).
Rechtskontext
In der EU sind Grundregeln im UZK verankert; in Deutschland erfolgt die praktische Abwicklung u. a. über ATLAS und AES und definierte Verfahrensseiten.