CBAM ist ein EU-Grenzausgleichsmechanismus, der für bestimmte importierte Waren zusätzliche klima-/emissionsbezogene Melde- und Ausgleichspflichten etabliert und dabei die Warencodierung (CN) als Abgrenzungsinstrument nutzt.

Rechtskontext

EU-Verordnung legt Systematik fest; CBAM-Waren mit CN-Zuordnungen verknüpft.

Praxis

Import-Compliance (Daten/Reporting), Abstimmung zwischen Zoll- und Nachhaltigkeitsfunktionen.

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