CITES-Pflichten betreffen den grenzüberschreitenden Handel mit geschützten Arten (Wildfauna/-flora); Zollabfertigung erfordert oft besondere Dokumente/Genehmigungen.
Rechtskontext
EU-Artenschutzrecht regelt Schutz und Handelskontrolle; Zoll ist Durchsetzungsakteur an der Grenze.
Praxis
Import/Export von Tieren, Pflanzen, Produkten daraus; häufig Beschlagnahmerisiko bei fehlenden Papieren.