CITES-Pflichten betreffen den grenzüberschreitenden Handel mit geschützten Arten (Wildfauna/-flora); Zollabfertigung erfordert oft besondere Dokumente/Genehmigungen.

Rechtskontext

EU-Artenschutzrecht regelt Schutz und Handelskontrolle; Zoll ist Durchsetzungsakteur an der Grenze.

Praxis

Import/Export von Tieren, Pflanzen, Produkten daraus; häufig Beschlagnahmerisiko bei fehlenden Papieren.

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