Entziehung bedeutet, dass Waren dem Zugriff/der Überwachung der Zollbehörden faktisch entzogen werden (z. B. unzulässige Entfernung, falsche Behandlung), was regelmäßig zu zollschuldrechtlichen Konsequenzen führt und bei mehrfachen Wiederholungsfällen auch strafrechtlich relevant sein kann.
Rechtskontext
Zollschuld kann bei Nicht-Compliance entstehen; deutsche Grundlagen betonen Zweck der zollamtlichen Überwachung.
Praxis
Typischer Auslöser für Zollschuldentstehung, Sanktionen und Nachforderungen.