Endverwendung ist ein Zollregime/Mechanismus (Länderembargos, Dual-Use, Rüstungsgüter), bei dem bestimmte Nicht-Unionswaren bei Überlassung in den freien Verkehr begünstigt werden können, wenn sie in vorgeschriebener Weise genutzt/verarbeitet werden.
Rechtskontext
End-Use als begünstigende Zweckbindung bei besonderen Verfahren.
Praxis
Zollbegünstigungen für definierte industrielle Verwendungen; erfordert Überwachung und Nachweise.