Erlass/Erstattung bezeichnet die (teilweise) Rückzahlung oder den Verzicht auf Einfuhr-/Ausfuhrabgaben, wenn gesetzliche Gründe vorliegen (z. B. Überzahlung, Irrtum, unbillige Härte).
Rechtskontext
EU-Seiten ordnen dies dem Zollschuldrecht zu.
Praxis
Antragstellung, Fristen, Begründung; häufig nach Prüfungen/Fehlerkorrekturen.