Freiverkehr (Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr)
Freiverkehr ist das Standard-Einfuhrverfahren, das Nicht-Unionswaren nach Erfüllung der Formalitäten in Waren mit unionsrechtlichem Status überführt, sodass sie frei im EU-Zollgebiet zirkulieren können.
Rechtskontext
EU-Importdarstellung erläutert das Clearing und die Statusänderung.
Praxis
Häufigster Importfall; Abgaben werden festgesetzt und bezahlt/gesichert.