Ein Ursprungszeugnis ist ein (oft von Kammern ausgestellter) Nachweis zum (meist nichtpräferenziellen) Ursprung, der in bestimmten Ländern/Branchen als Handelsdokument verlangt wird.

Rechtskontext

Ursprungssystematik in EU-Ursprungsinformationen behandelt.

Praxis

Handelsanforderung, Akkreditivgeschäft, Sanktionen/Measures; ersetzt nicht automatisch Präferenznachweise.

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