Zolllager ist ein Lagerverfahren, das die Lagerung von Nicht-Unionswaren unter Zollaufsicht ermöglicht, ohne dass Einfuhrabgaben sofort fällig werden; Abgaben entstehen regelmäßig erst bei Überführung in den freien Verkehr oder anderes Verfahren.
Rechtskontext
EU-Storage-Seite erklärt die Logik des Endes der Lagerung und anschließende Abgabenfälligkeit; oft bewilligungspflichtig.