Zollcon · Nachhaltigkeitsrecht

Nachhaltigkeitsrecht in der Lieferkette – Klarheit in einem wachsenden Rechtsbereich

Kaum ein anderer Begriff beschäftigt die Gesellschaft in den letzten Jahren so sehr wie die Nachhaltigkeit. Dabei ist Nachhaltigkeit keineswegs ein Modewort des 21. Jahrhunderts, sondern bereits seit vielen Jahren in der Wirtschaft ein Grundparameter einer erfolgreichen Unternehmensführung. Inzwischen dient der Begriff nicht mehr lediglich als Synonym für ressourcenschonendes Agieren in der Ökonomie, sondern umfasst vielmehr soziale sowie ökologische Aspekte.

Heute spielt die Integration von Nachhaltigkeit sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich eine entscheidende Rolle für unser alltägliches Handeln. Was zunächst als eine individuelle Lebensphilosophie scheint, entpuppt sich inzwischen als „Existenzkodex“, der sich im privaten wie wirtschaftlichen Bereich niederschlägt. Die Mülltrennungspflicht zu Hause oder die CO₂-Steuer im Unternehmen sind gesetzliche Regelungen, die das Nachhaltigkeitsthema zu einem gewichtigen Einflussfaktor auf unsere Entscheidungen entwickeln. In der Praxis ist beispielsweise die Entscheidung für das richtige Beförderungsmittel, sei es der Familienurlaub oder die Lieferkette des eigenen Unternehmens, keine reine ökonomische Entscheidung mehr. Es ist heute vielmehr ein Zusammenspiel aus verschiedenen Komponenten wie z. B. Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Umweltschutz.

Ein umfassender Rechtsbereich

Nachhaltigkeitsrecht in der Lieferkette – mehr als einzelne Verordnungen

Sorgfalts-, Nachweis- und Meldepflichten in der Lieferkette sind kein Randthema des Außenhandels mehr, sondern ein eigenständiger Rechts- und Compliancebereich, der laufend wächst. Die folgenden Regelwerke sind Beispiele – keine abschließende Liste. Wir bringen Klarheit in die Anforderungen, ordnen sie Ihren Warenströmen zu und übersetzen sie in Prozesse, die im Tagesgeschäft funktionieren.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette: Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und Dokumentation.

Melde- und Nachweispflichten für die Einfuhr emissionsintensiver Waren in die EU – mit direktem Bezug zu Tarifierung, Ursprung und Einfuhranmeldung.

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Sorgfaltserklärungen und Rückverfolgbarkeit für relevante Rohstoffe und Erzeugnisse – Betroffenheitsprüfung, Prozessaufbau und Anbindung an die Zollanmeldung. Zur EUDR-Beratung

F-Gase-Verordnung

Registrierungs-, Quoten- und Nachweispflichten bei Einfuhr und Ausfuhr fluorierter Treibhausgase und damit befüllter Erzeugnisse – ein häufig übersehener Zollbezug.

Weitere Sorgfalts- und Nachweispflichten

Das Regelwerk wächst laufend – auf EU- und nationaler Ebene. Wir prüfen, welche Pflichten Ihre Warenströme tatsächlich betreffen, und halten Ihre Prozesse aktuell.

Cross Service

Verzahnt mit Zollberatung und Abwicklung

Nachhaltigkeitspflichten greifen in Tarifierung, Ursprung und Zollanmeldung ein. Weil wir Beratung und Abwicklung aus einer Hand anbieten, landen die Anforderungen dort, wo sie entschieden werden.

Unsere Mission

Unsere Mission ist Ihr Mehrwert

Die Mission der Zollcon GmbH konzentriert sich darauf, Unternehmen dabei zu unterstützen, die Anforderungen der Nachhaltigkeitsgesetze, wie beispielsweise LkSG, CBAM, Entwaldungsgesetz, umfassend umzusetzen, stets unter Berücksichtigung der Erhaltung der Wirtschaftlichkeit. Gleichermaßen möchten wir Ihnen Chancen aufzeigen, die sich aus auferlegten Maßnahmen ergeben.

Im Bereich Umweltschutz möchten wir betonen, dass die oft plakativ genannte „CO₂-Neutralität“ häufig auf Ausgleichszahlungen oder Ausgleichsmaßnahmen beruht. Eine authentische „CO₂-Neutralität“ ist in vielen Fällen nicht gegeben, da viele Emittenten lediglich ihre eigenen Emissionen bewerten und dabei die Lieferketten, Hersteller sowie Vorlieferanten und Transportwege, die „grauen“ Emissionen, nicht angemessen einbeziehen. Unsere Betrachtung geht über diese Grenzen hinaus und bezieht auch die Wege von und zur Arbeit der Mitarbeiter ein. Zudem berücksichtigen wir die CO₂-Bilanzen der Herstellung der genutzten Beförderungsmittel und Betriebsmittel/-anlagen.

Mit unserer langjährigen Expertise im internationalen Handel wissen wir um die komplexen Zusammenhänge innerhalb der Lieferketten und sehen uns dafür verantwortlich, unsere Kunden bei der Optimierung ihrer Lieferketten zu unterstützen.

Neben der ökonomischen sowie ökologischen Optimierung legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Achtung der Menschenrechte. Wir kennen die wachsende Bedeutung dieses Themas und nehmen auch uns in die Pflicht, branchenunabhängig die Menschenrechte in unternehmerischen Entscheidungen zu schützen.

Höchstmögliche Energieeffizienz

Unsere eigenen Maßnahmen

Auch wenn zugegebenermaßen für uns als Dienstleister die ökologischen Herausforderungen begrenzt sind, möchten auch wir unseren Teil für eine nachhaltige Welt beitragen. Im Jahr 2019 haben wir einen neuen Holzbau mit höchstmöglicher Energieeffizienz bezogen. Unsere Wärmepumpen, Klimaanlagen und Fahrzeugladestationen werden rechnerisch vollständig über unsere PV-Anlage versorgt. Mitarbeiter haben die Möglichkeit, entweder ein Jobticket, ein Pedelec oder ein E-Fahrzeug für ihre Arbeitswege und darüber hinaus privat zu nutzen. Dies unterstreicht unseren Anspruch, nicht nur nachhaltige Lösungen für unsere Kunden zu schaffen, sondern auch intern höchstmögliche Energieeffizienz anzustreben und alternative Mobilitätslösungen zu fördern.