Zollbefreiung bedeutet, dass in gesetzlich bestimmten Fällen trotz Einfuhr keine (oder reduzierte) Einfuhrzölle erhoben werden; dies ist strikt an Tatbestände und Nachweise gebunden.

Rechtskontext

EU-weit regelt die Zollbefreiungsverordnung Befreiungsfälle; zugleich ist die Abschaffung der wertschwellenbasierten Befreiung (Sendungen bis 150 EUR) durch EU-Rechtsakt beschlossen und für 01.07.2026 als Änderung ausgewiesen.

Praxis

z. B. Rückwaren, besondere Einfuhren.

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