Die Delegierte Verordnung ergänzt den UZK um detaillierte Regelungen, u. a. zu Verfahren, Bewilligungen und Voraussetzungen, und ist für die praktische Anwendung zentral.

Rechtskontext

EU-Seiten verweisen auf konsolidierte Fassungen der Delegierten Rechtsakte als Kernbaustein der UZK-Architektur.

Praxis

Auslegung spezieller Tatbestände (Veredelung, Endverwendung, Verwahrung) fast immer ohne DA nicht vollständig.

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