Die Durchführungsverordnung konkretisiert die einheitliche Umsetzung des UZK in allen Mitgliedstaaten, insbesondere zu Datenformaten, IT-Strukturen, Verfahrensdetails und Anhängen.
Rechtskontext
Harmonisierungsziel; konsolidierte Fassungen verfügbar.
Praxis
Operative Grundlage für Nachrichtenschnittstellen und Datenelemente in der Zoll-IT.