Die Durchführungsverordnung konkretisiert die einheitliche Umsetzung des UZK in allen Mitgliedstaaten, insbesondere zu Datenformaten, IT-Strukturen, Verfahrensdetails und Anhängen. Rechtskontext Harmonisierungsziel; konsolidierte Fassungen verfügbar. Praxis Operative Grundlage für Nachrichtenschnittstellen und Datenelemente in der Zoll-IT. Verwandte BegriffeDelegierte Verordnung zum Unionszollkodex (UZK-DA)Datenanforderungen (Data Requirements) und EU Customs Data Model (EUCDM)Annex-A/BZollanmeldung (Customs Declaration) Zurück zum Zoll-Lexikon