T2L/T2LF sind Nachweise/Formate zum Belegen des Unionswarenstatus in spezifischen Konstellationen (v. a. Seeverkehr/Statusfragen), zunehmend durch PoUS digitalisiert/ersetzt.

Rechtskontext

PoUS-Beschreibung nennt den Statusnachweis als Zweck; neue Services wurden EU-seitig kommuniziert.

Praxis

Vermeidet fälschliche Behandlung als Nicht-Unionsware und unnötige Maßnahmen/Abgaben.

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