Unionsware sind Waren mit Unionsstatus (z. B. vollständig in der EU gewonnen/hergestellt oder ordnungsgemäß zum freien Verkehr überlassen), die grundsätzlich nicht wie Nicht-Unionsware verzollt werden müssen.

Rechtskontext

EU-Import-/Status-Hinweise erklären Statuswechsel und Statusrelevanz.

Praxis

Statusnachweis kann in Transportketten nötig sein (PoUS/T2L).

Zurück zum Zoll-Lexikon