Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern auf bestimmte Waren (z. B. Energie/Alkohol/Tabak) und spielen im Zollkontext sowohl bei Einfuhr als auch bei bestimmten Beförderungsregimen (Steueraussetzung) eine Rolle.
Rechtskontext
Deutsche Grundlagen zählen EUSt und andere Verbrauchsteuern zum Abgabenumfeld unter zollamtlicher Überwachung.
Praxis
Zusätzliche Nachweise/Verfahren, häufig separate Systeme/Belege im Binnenverkehr.