Einfuhrabgaben sind die bei Einfuhr anfallenden Abgaben, insbesondere Einfuhrzoll sowie Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern; sie werden im Rahmen zollamtlicher Überwachung gesichert.
Rechtskontext
Deutsche Grundlagen definieren Einfuhrabgabenbezug im Rahmen zollamtlicher Überwachung ausdrücklich.
Praxis
Entstehen je nach Verfahren, Zollwert, Ursprung, Maßnahmen; Zahlungsmodelle inkl. Aufschub möglich.