Das Zollgebiet der Union ist der geografische Anwendungsbereich des EU-Zollrechts; das Verbringen von Waren über dessen Grenze löst typischerweise Zollformalitäten aus.
Rechtskontext
Deutsche Zollgrundlagen beziehen sich ausdrücklich auf den Warenverkehr über die Grenze des Zollgebiets der EU.
Praxis
Abgrenzung ist wichtig bei Sondergebieten, Freizonen und Transit.