Lieferantenerklärung

Illustration einer Lieferantenerklärung im Außenhandel mit Checkliste, Versandkarton und Seetransport zur Bestätigung des präferenziellen Warenursprungs

Die Lieferantenerklärung ist ein Präferenznachweis innerhalb der Europäischen Union. Die Lieferantenerklärungen sind durch den Unionszollkodex geregelt, ihre Texte sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 festgelegt.

Gelangensbestätigung

Illustration einer Mitarbeiterin, die am Laptop eine Gelangensbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen prüft und abzeichnet

Eine Gelangensbestätigung ist, neben der Umsatzsteuer-Identnummer (USt-ID-Nummer), erforderlich, damit Umsätze in der EU, nach außerhalb des deutschen Steuergebiets, steuerfrei erfolgen können.

Authorized Economic Operator – AEO

AEO – Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter im Zoll: Unternehmen mit zertifizierter Sicherheit und vereinfachten Zollverfahren

Der Authorized Economic Operator (kurz AEO) – auf Deutsch der „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ – ist eine Bewilligung, die eine Art Qualitätsmanagementsystem im Außenhandel darstellt. Mit Erhalt der Bewilligung wird ein AEO-Zertifikat mit einer Registriernummer ausgestellt.

Schengener Abkommen

Schengener Abkommen

Das Schengener Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der ursprünglich 1985 zwischen fünf EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde. Heute ist es in das EU-Recht überführt und bildet den rechtlichen Rahmen für den sogenannten Schengen-Raum.