Das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) bildet die rechtliche Grundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten – im Zollkontext etwa bei Verstößen gegen zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Pflichten.
Das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) bildet die rechtliche Grundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten – im Zollkontext etwa bei Verstößen gegen zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Pflichten.