Eine SumA (summarische Anmeldung) ist die (elektronische) Erklärung/Datensendung, mit der Nicht-Unionswaren nach Gestellung (fiktiver Vorgang) in die vorübergehende Verwahrung überführt bzw. deren Verwahrung formal abgebildet wird.
Rechtskontext
Vorübergehende Verwahrung endet grundsätzlich binnen 90 Tagen, wenn die Ware nicht in ein Zollverfahren überführt oder wiederausgeführt wurde.