Delegierte Verordnung zum Unionszollkodex (UZK-DA)
Die Delegierte Verordnung ergänzt den UZK um detaillierte Regelungen, u. a. zu Verfahren, Bewilligungen und Voraussetzungen, und ist für die praktische Anwendung zentral.
Rechtskontext
EU-Seiten verweisen auf konsolidierte Fassungen der Delegierten Rechtsakte als Kernbaustein der UZK-Architektur.
Praxis
Auslegung spezieller Tatbestände (Veredelung, Endverwendung, Verwahrung) fast immer ohne DA nicht vollständig.