Einfuhranmeldung ist die Zollanmeldung zur Überführung von Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren (häufig Freiverkehr) und die zentrale Datengrundlage für Abgaben-/Maßnahmenbestimmung.
Rechtskontext
Customs clearance als Voraussetzung für den Eintritt in den Binnenmarkt und die Statusänderung.
Praxis
Pflicht für kommerzielle Einfuhren; oft eng mit Lieferkettendaten/IT integriert.