Rückwaren sind zuvor aus der EU ausgeführte Waren, die unter bestimmten Bedingungen abgabenfrei/abgabenbegünstigt wieder eingeführt werden können, wenn sie im Wesentlichen unverändert zurückkehren.

Rechtskontext

UZK-Bezug in EU-Guidance und nationalen Zollinformationen zu Rückwaren erläutert.

Praxis

Retouren, Reparaturrückläufer, Messegüter; Nachweisführung ist zentral.

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