Rückwaren sind zuvor aus der EU ausgeführte Waren, die unter bestimmten Bedingungen abgabenfrei/abgabenbegünstigt wieder eingeführt werden können, wenn sie im Wesentlichen unverändert zurückkehren.
Rechtskontext
UZK-Bezug in EU-Guidance und nationalen Zollinformationen zu Rückwaren erläutert.
Praxis
Retouren, Reparaturrückläufer, Messegüter; Nachweisführung ist zentral.