T2L/T2LF sind Nachweise/Formate zum Belegen des Unionswarenstatus in spezifischen Konstellationen (v. a. Seeverkehr/Statusfragen), zunehmend durch PoUS digitalisiert/ersetzt.
Rechtskontext
PoUS-Beschreibung nennt den Statusnachweis als Zweck; neue Services wurden EU-seitig kommuniziert.
Praxis
Vermeidet fälschliche Behandlung als Nicht-Unionsware und unnötige Maßnahmen/Abgaben.